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Augensicherheit

Die in der Beleuchtungstechnik eingesetzten LED werden nach EN 60825-1 als "harmlos" klassifiziert.

LED, die sich für Beleuchtungszwecke einsetzen lassen, gibt es noch nicht lange und bilden nur ein Teil aller LED. Ein sehr großer Teil aller produzierten LED werden in der Optoelektronik, zum Beispiel in der Datenübertragung und in Sensoren eingesetzt. Deshalb und weil LED ähnlich wie Halbleiterlaser funktionieren (oder besser: Halbleiterlaser spezielle LED sind), werden LED als optoelektronische Bauteile wie Laserlichtquellen nach Grad der Augengefährdung klassifiziert. An einer Klassifizierung der LED nach Kriterien der Beleuchtungstechnik, in der tausendfach hellere Lichtquellen eingesetzt werden, wird gearbeitet.

Ein Sonderfall sind UV-LED, die jedoch nicht für Beleuchtungszwecke eingesetzt werden. Das UV-Licht (Schwarzlicht) ist für das menschliche Auge nicht sichtbar. Deshalb wirken die natürlichen Abwehrreaktionen wie Lidschlussreflex oder Pupillenkontraktion nicht, die die Augen bei Blendung schützen. Da auch das UV Licht eine Energie hat, kann der direkte Blick in eine UV-Lichtquelle den Augen schaden. Bei engabstrahlenden Hochleistungs-UV-LED mag das der Fall sein.

 
© Hauke Haller 2000-2009